AGB

1. Geltungsbereich, Änderungen

Die adbrixx GmbH (“adbrixx“) erbringt alle auf der adbrixx-Plattform (vgl. Ziffer 2.1 dieser AGB) angebotenen Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. Dies insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn adbrixx in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. adbrixx kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von adbrixx gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. 

 

2. Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung, Funktion

2.1

adbrixx betreibt unter der URL www.adbrixx.com einen Marktplatz ("adbrixx-Plattform"), für den An- und Verkauf von Medialeistungen. Auf dieser Plattform bieten registrierte Medienunternehmen (“Publisher“) ihre Medialeistungen bspw. Anzeigenflächen, Clips, Spots, Banner etc. an. Diese können von registrierten Partneragenturen (Werbeagenturen sowie sonstige werbende Unternehmen) über die adbrixx-Plattform ausgewählt und für Werbeschaltungen gebucht werden.

2.2

Auf der adbrixx-Plattform werden die Medienangebote gesammelt und können von den Partneragenturen nach verschiedenen Kriterien geordnet werden. adbrixx kann die einzelnen Medienangebote darüber hinaus in eigenen Angeboten („brixx“) bündeln und selbständig bewerben.

2.3

adbrixx selbst bietet keine Medialeistungen an, gibt keine Werbeaufträge ab und nimmt keine Werbeaufträge an oder entgegen. Zwischen den Partnern (Publishern und Partneragenturen) und adbrixx bestehen Vertragsbeziehungen nur insoweit, als adbrixx den Partnern im Rahmen dieser AGB eine Plattform für An- und Verkäufe zur Verfügung stellt und so die Nutzung des adbrixx-Marktplatzes ermöglicht. Alle Verträge über Medialeistungen kommen stets nur zwischen Publisher und Agentur zu Stande. Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen Publisher und Partneragentur über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel.

2.4

adbrixx ist weder Vertreter, Agent noch Mittler für die Geschäftsbeziehung zwischen den Partnern. adbrixx erhebt gegenüber seinen Partnern keinen Anspruch auf Exklusivität. Genauso wenig unterwirft sich adbrixx irgend einer Verpflichtung hinsichtlich der Vermittlung von Werbeaufträgen. adbrixx vermittelt daher auch nicht bei Streitfällen oder bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Im Falle von Konflikten, die aus einem adbrixx-Werbeauftrag resultieren, fordert adbrixx die Partner auf, zu kooperieren und gemeinsam eine Lösung zu finden. 

2.5

Die adbrixx AGB regeln ausschließlich die Abläufe der Vermittlung von Anzeigenaufträgen auf der adbrixx-Plattform und den Vertragsschluss, ohne jegliche Regelungen zu Gewährleistung, der Qualität der Ausführung oder der Abwicklung vereinbarter Anzeigenaufträge. Die AGB der jeweiligen Verlagspartner bleiben hinsichtlich der Ausführung von Anzeigenaufträgen unberührt und sind für die jeweiligen Anzeigenaufträge ausschlaggebend (näheres zu den Verlags-AGB auch unter Punkt 5.4.6 und 6.2.8).  

2.6

Auf der adbrixx-Plattform veröffentlichte Inhalte von Publishern und Agenturen, sowie vermittelte Anzeigenaufträge werden grundsätzlich nicht von adbrixx auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. 

 

3. Anmeldung und Partner-Account

3.1 Allgemeines

3.1.1

Die Nutzung der adbrixx-Dienste bedürfen der Anmeldung bei adbrixx als Partner, entweder als Publisher oder als Agentur.

3.1.2

Mit Abschluss des Anmeldeprozesses treten die Partner in eine Rechtsbeziehung mit der adbrixx GmbH ein und akzeptieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3.2 Anmeldung

3.2.1

Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und Personengesellschaften, sowie dem Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches erlaubt und darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person (“Anmelder“) vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Minderjährige dürfen sich nur als Organ einer entsprechenden Einrichtung, bspw. Chefredakteur einer Schülerzeitung, im Rahmen der üblichen Geschäfte anmelden.

3.2.2

Der Partner verpflichtet sich, wahrheitsgemäße, aktuelle, genaue und vollständige Angaben zu seinem Unternehmen und dem Anmelder nach der Vorgabe des Anmeldeformulars zu machen. Falls eine oder mehrere der Angaben unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sein sollten oder falls für adbrixx Veranlassung bestehen sollte, anzunehmen, dass solche Informationen unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sind, ist adbrixx berechtigt, den Partner-Account vorübergehend zu deaktivieren oder auf Dauer zu löschen und den Partner von jeglicher Nutzung einzelner oder sämtlicher Dienste gegenwärtig und in Zukunft auszuschließen.

3.2.3

Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so sind die Partner verpflichtet, die Angaben im adbrixx Partner-Account unverzüglich zu aktualisieren.

 

3.3 Account

3.3.1

Bei der Registrierung im System legt der Anmelder einen Benutzernamen und ein Passwort (Logindaten) fest und kann damit alle Bereichsfunktionen des Accounts steuern (Administrator).

3.3.2

Nach Abschluss des Anmeldevorganges kann der Partner beliebig vielen Mitarbeitern einen Zugang mit jeweils eigenem Benutzernamen und Passwort anlegen. Der Partner haftet für sämtliche Angaben und Aktivitäten, die unter Verwendung seines Partner-Accounts vorgenommen werden.

3.3.3

Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Benutzernamen und Passwörter zur adbrixx-Plattform geheim gehalten werden. Der Partner verpflichtet sich, den Zugang zu seinem Partner-Account sorgfältig zu sichern und vor der unbefugten Nutzung durch Dritte zu schützen und adbrixx umgehend zu informieren, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass ein Partner-Account missbraucht wurde. adbrixx wird die Logindaten des Partners nicht an Dritte weitergeben und einen Partner niemals per Telefon oder Email nach dem Passwort fragen. 

 

4. Laufzeit, Kündigung

4.1

Der Account kann jederzeit von Publishern und Agenturen mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Um eine sichere Planung der Medienumfelder zu ermöglichen, wird die Kündigung jedoch erst nach Ablauf des letzen Erscheinungstermins des vom Publisher eingetragenen Mediums wirksam.

4.2

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für adbrixx liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor:

a. bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Publishers oder der Partneragentur sowie bei Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens,
b. wenn ein Publisher oder eine Partneragentur, oder eine diesen zuzuordnende Person strafbare Handlungen gegenüber einem anderen Publisher oder einer Partneragentur begehen (bspw. durch die Veröffentlichung presserechtlich relevanter Inhalte) oder
c. bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Begehen unerlaubter Handlungen durch die adbrixx ein Schaden entsteht. 
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

4.3

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4.4 

Hinweis: Neben der formellen Kündigung kommt es zu einer faktischen Kündigung indem der Publisher die bereits angelegten Titel „inaktiv“ setzt oder keine neuen Titel bzw Erscheinungstermine anlegt. Dies führt faktisch dazu, dass Agenturen keinen Buchungsauftrag erteilen können.  

 

5. Rechte und Pflichten des Publishers

5.1 Allgemeines

5.1.1

Der Verkauf von Werbeflächen und Medialeistung über die adbrixx-Plattform setzt die Anmeldung als Publisher voraus.

5.1.2

Der Publisher wird zu jeder Zeit sicherstellen, dass die Email-Adressen für die einzelnen Medienangebote aktiviert sind und die benannten Kontaktpersonen bzw. ihre Vertreter über diese Emailadressen zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten des Publishers immer erreichbar sind und Empfangs- und Lesebestätigungen verschicken können. Sollten sich einzelne Kontaktdaten ändern, ist der Publisher verpflichtet, die Stamm- bzw. Kontaktdaten auf der adbrixx-Plattform unverzüglich zu aktualisieren.

5.1.3

Der Publisher muss dafür Sorge tragen, dass die Benutzererkennungen und Passwörter seiner Mitarbeiter zur adbrixx-Plattform geheim gehalten werden. Er ist verpflichtet, den adbrixx-Server vor dem Zugang unbefugter Dritter über sein Account zu schützen.

5.1.4

Der Publisher hat adbrixx unverzüglich zu informieren, wenn er von einer unbefugten oder unkorrekten Nutzung der adbrixx-Plattform Kenntnis erlangt.

5.1.5

Der Publisher haftet für sämtliche Angaben und Aktivitäten, die unter Verwendung seines Publisherkontos vorgenommen werden.

 

5.2 Werbeflächen und Medialeistung

5.2.1

Der Publisher hat seine Angebote über die Medialeistung seiner eingestellten Medien zu jeder Zeit auf der adbrixx-Plattform aktuell zu halten, sowie vollständig und rechtzeitig im Voraus auf der adbrixx-Plattform wahrheitsgemäss einzupflegen.

5.2.2

Sind angebotene Werbeflächen und Medialeistungen von Partneragenturen gebucht worden, können die jeweiligen Mediadaten von dem Publisher weder gelöscht noch geändert werden.

 

5.3 Preisgestaltung

5.3.1

Der Publisher legt den Anzeigenpreis selbst fest. Der Publisher hat alle gemäß Ziffer 5.2.1 eingepflegten Werbeflächen und Medialeistungen mit Preisen und eventuellen Rabatten zu versehen.

5.3.2

Bereits im System eingetragene Preise können nur mit einer Frist von 2 Wochen geändert werden. Der Publisher ist nicht berechtigt, den Preis einer bereits gebuchten Werbefläche nachträglich zu ändern.

 

5.4 Abwicklung der Buchungsaufträge

5.4.1

Der Publisher soll alle, über die adbrixx-Plattform vorgenommenen Buchungsaufträge, die vor Buchungsschluss bei dem Publisher elektronisch gemäß den Vorgaben der Ziffer 6.2 eingehen, annehmen und die Buchung auftragsgemäß veröffentlichen. Ein Auftrag ist von dem Publisher innerhalb von 2 Werktagen nach Auftragseingang zu bestätigen, es sei denn, es liegen wichtige Gründe vor, die eine Ablehnung rechtfertigen.

5.4.2

Wichtige Gründe für die Ablehnung eines Buchungsauftrages liegen insbesondere vor, wenn:

a. der Inhalt oder die Gestaltung der Werbebotschaft anwendbare Gesetze oder Rechte Dritter verletzt oder;
b. die Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

5.4.3

Der Publisher hat die übermittelten Buchungsinhalte jeweils auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Dem Publisher ist bekannt, dass adbrixx Anzeigen nur stichprobenweise prüft.

5.4.4 

Der Publisher ist nicht berechtigt, die vermittelten Buchungsvorlagen grafisch oder inhaltlich zu verändern. Soweit eine Änderung der Buchungsvorlage aus technischen oder gestalterischen Gründen notwendig ist, wird der Publisher sich unverzüglich mit adbrixx in Verbindung setzen. Hiervon ausgenommen sind Skalierungen (vergrößern, verkleinern) der Anzeigenvorlage im verkehrsüblichen Rahmen, die notwendig sind, um die Anzeigenvorlage an das jeweilige Format und den Satzspiegel anzupassen. 

5.4.5

Der Publisher darf die vermittelten Buchungsvorlagen ausschließlich für die Zwecke der Buchung nutzen. Der Publisher erwirbt keine darüber hinausgehenden Nutzungsrechte an der Buchungsvorlage. 

5.4.6 

Die adbrixx AGB regeln ausschließlich die Abläufe der Vermittlung von Anzeigenaufträgen auf der adbrixx-Plattform und den Vertragsschluss, ohne jegliche Regelungen zu Gewährleistung, der Qualität der Ausführung oder der Abwicklung vereinbarter Anzeigenaufträge. Die Partnerverlage können eigene Regelungen zur Gewährleistung, der Qualität der Ausführung vereinbarter Anzeigenaufträge und der Abwicklung hinterlegen. Auf diese kann im Rahmen des Buchungsvorganges in den jeweiligen, von den Partner-Agenturen einsehbaren, Titelprofilen verwiesen werden. Diese AGB, sofern hinterlegt, stehen dann auf der "Partnerseite" der adbrixx-Homepage unter http://www.adbrixx.com/about-us/unsere-partner.html zur Einsicht bereit. adbrixx nimmt keine rechtliche oder inhaltliche Prüfung etwaiger von den Verlagen hinterlegter Regelungen zur Gewährleistung und der Qualität der Ausführung vereinbarter Anzeigenaufträge vor und übernimmt somit auch keine Gewähr für deren inhaltlicher Richtigkeit oder rechtlicher Wirksamkeit. Die Wirksamkeit hinterlegter Regelungen richtet sich nach den §§305 ff. BGB. Regelungen, die die Abläufe der Vermittlung von Anzeigenaufträgen auf der adbrixx-Plattform oder den Vertragsschluss über die adbrixx-Plattform regeln, sind unwirksam, sofern in den adbrixx AGB anders geregelt.

 

5.5 Vergütung des Publishers

5.5.1

Die Vergütung der Publisher berechnet sich aus dem eingegebenen Grundpreis zuzüglich eventueller Aufschläge (bspw. 4C, Platzierung, etc.) und abzüglich der TechFee (transaktionsgebundene Technologiegebühr) und einer produktspezifischen adbrixx-Vermarktungsprovision sowie eventuell eingerichteter Rabatte.

adbrixx gewährt Publishern den Schutz ihrer Bestandskunden. Bestandskunden sind Werbepartner eines Publishers, die innerhalb der letzten 18 Monate vor einer Vermittlung durch adbrixx bereits Werbung bei dem jeweiligen Publisher geschaltet haben. Der Publisher ist bei Auftragserteilung verpflichtet, den Bestandskunden als solchen adbrixx anzuzeigen. Auf Verlangen ist der Publisher durch Vorlage einer Rechnung o.ä. zum Nachweis der Bestandskundenbeziehung verpflichtet.

Für Aufträge von Bestandskunden entfällt die produktspezifische adbrixx-Vermarktungsprovision. 

5.5.2

adbrixx rechnet die Buchungen kalenderquartalsweise bis zum Ende des Kalendermonats, der auf das Abrechnungsquartal folgt, gegenüber dem Publisher ab und zahlt zu diesem Zeitpunkt für die ordnungsgemäß ausgeführten Buchungsaufträge die von der Partneragentur vereinnahmten Buchungsumsätze an den Verlag. Der Verlag erteilt adbrixx hiermit Inkassovollmacht.

5.5.3

adbrixx wird dem Publisher die für die Abrechnung der Buchungsverträge relevanten und aktuellen Informationen entsprechend der Anforderungen, die an einen ordentlichen Kaufmann zu stellen sind, verfügbar halten.

5.5.4

Der Publisher ist verpflichtet, nach Veröffentlichung der Werbung unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis zu bringen und zwei (2) Belegexemplare an adbrixx zu liefern. Belegexemplare müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erscheinungstermin bei adbrixx vorliegen. Liegen nach einer (1) schriftlichen Aufforderung per eMail, Fax oder Brief, und weiteren zwei (2) Wochen keine Nachweise vor, entfällt die Pflicht der Agentur und von adbrixx als ihrem Erfüllungsgehilfen zur Überweisung des für die Schaltung fälligen Entgelts.

5.5.5

adbrixx behält sich vor, die Vergütung des Publishers bis zum Erhalt der in Ziffer 5.5.4 genannten Belegexemplare zurück zu behalten.

5.5.6

adbrixx übernimmt keine Delkredere-Haftung für die Bezahlung der Buchungsrechnungen durch die Agenturen. Kommt die Partneragentur mit der Zahlung der Buchungsgebühr in Verzug, ist adbrixx lediglich zur einmaligen Mahnung verpflichtet. Soweit die Partneragenturen die Buchungshonorare nur teilweise entrichten, wird adbrixx das auf die Buchungsgebühr entfallende Vermittlungshonorar (adbrixx-Provision) anteilig kürzen.

5.5.7

Alle Preise und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. 

 

6. Rechte und Pflichten der Agenturen

6.1 Allgemeines

6.1.1

Die Buchung von Medien durch adbrixx setzt die Anmeldung als Agentur voraus.

6.1.2

Die Agentur wird zu jeder Zeit sicherstellen, dass die Email-Adressen aktiviert sind und benannten Kontaktpersonen bzw. ihre Vertreter über diese Email-Adressen zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten der Agentur immer erreichbar sind und Empfangs- und Lesebestätigungen verschicken können. Sollten sich einzelne Kontaktdaten ändern, ist die Agentur verpflichtet, die Stamm- bzw. Kontaktdaten auf der adbrixx-Plattform unverzüglich zu aktualisieren.

6.1.3

Die Agentur muss dafür Sorge tragen, dass die Benutzererkennungen und Passwörter ihrer Mitarbeiter zur adbrixx-Plattform geheim gehalten werden. Sie ist verpflichtet, den adbrixx-Server vor dem Zugang unbefugter Dritter über ihr Account zu schützen.

6.1.4

Die Agentur hat adbrixx unverzüglich zu informieren, wenn sie von einer unbefugten oder unkorrekten Nutzung der adbrixx-Plattform Kenntnis erlangt.

6.1.5

Die Agentur haftet für sämtliche Angaben und Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Agenturkontos vorgenommen werden.

 

6.2 Buchung der Medialeistungen, Vertragsschluss

6.2.1

Die über adbrixx angebotenen Medialeistungen und Werbeflächen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung, ein solch bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Publisher abzugeben.

6.2.2

Die Partneragentur kann anhand bestimmter Auswahlkriterien eine beliebige Menge der von adbrixx vermarkteten Werbeflächen und Medialeistungen auswählen und buchen. Durch die Absendung ihrer Buchung gibt die Agentur ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Werbevertrages ab, welcher durch die Annahme des jeweiligen Publishers geschlossen wird.

6.2.3

Durch die Buchung der Agentur und die entsprechende Annahme durch den/die jeweiligen Publisher entsteht kein Werbevertrag mit der adbrixx GmbH; dieser kommt nur zwischen der Partneragentur und dem jeweiligen Publisher zustande.

6.2.4

Ist die von der Agentur vorgenommene Buchung von dem Publisher angenommen worden, kann diese nur noch bis spätestens einen (1) Kalendermonat vor dem Datum des Anzeigenschlusses gegen Zahlung einer Gebühr von der Partneragentur storniert werden. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem Zeitraum, der zwischen Stornierung und dem Datum des Anzeigenschlusses liegt. Die Gebühr beträgt:

a. 15% des Anzeigenpreises, bei einer Stornierung ab 21 Tagen vor dem Datum des Anzeigenschlusses;
b. 25% des Anzeigenpreises, bei einer Stornierung ab 14 Tagen vor dem Datum des Anzeigenschlusses;
c. 50 % des Anzeigenpreises bei einer Stornierung ab 7 Tagen vor dem Datum des Anzeigenschlusses;
d. 100 % des Anzeigenpreises bei einer Stornierung bei weniger als 2 Tagen vor dem dem Datum des Anzeigenschlusses.

6.2.5

Der Publisher veröffentlicht die Werbebotschaften an geeigneter Stelle nach eigener Wahl, es sei denn, dass bspw. die Schaltung einer Anzeige für eine bestimmte Nummer, in einer bestimmten Ausgabe und an einem bestimmten Platz vereinbart wurde. Werbung, die als solche nicht erkenntlich ist, kann mit einem entsprechenden Hinweis kenntlich gemacht werden. Änderungen der Werbungsschaltung können nur unter dem Vorbehalt der erneuten, ausdrücklichen Annahme durch den jeweiligen Publisher wirksam vorgenommen werden.

6.2.6

Die adbrixx Dienste sind ein Business-to-Business-Service. Ein Widerrufsrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6.2.7

Publisher und Agenturen sind selbst dafür verantwortlich, auf der adbrixx-Website einsehbare und von adbrixx gespeicherte Informationen, die sie zum Zwecke der Beweissicherung, Buchführung etc. benötigen, auf einem von adbrixx unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

6.2.8 

Die adbrixx AGB regeln ausschließlich die Abläufe der Vermittlung von Anzeigenaufträgen auf der adbrixx-Plattform und den Vertragsschluss, ohne jegliche Regelungen zu Gewährleistung, der Qualität der Ausführung oder der Abwicklung vereinbarter Anzeigenaufträge. Hinsichtlich der Ausführung von Anzeigenaufträgen bleiben die AGB der jeweiligen Verlagspartner unberührt und sind für die jeweiligen Anzeigenaufträge ausschlaggebend. Diese können bei Bedarf bei der im jeweiligen Titelprofil angegebenen Kontaktadresse angefordert oder, falls hinterlegt, auf der adbrixx-Partnerseite unter http://www.adbrixx.com/about-us/unsere-partner.html unter dem jeweiligen Partner-Verlag eingesehen und heruntergeladen werden.

6.3 Buchungsvorlagen

6.3.1

adbrixx verpflichtet die Partneragenturen, die von adbrixx vermittelten Buchungsvorlagen (Anzeige, Clip, Spot, Banner, etc.) entsprechend der Zeitangaben des Publishers als digitale Datei gemäß näherer Spezifikationen rechtzeitig zu übermitteln. Im Falle besonderer Platzierungsanforderungen bzw. bei Sonderwerbeformen kann ein längerfristiger Anzeigenschluss notwendig werden.

6.3.2

Die Partneragentur gewährleistet, dass Sie alle zur Schaltung der Anzeige/Werbung erforderlichen Rechte besitzt.

6.3.3 

adbrixx verpflichtet die Partneragenturen, keine Werbebotschaften einzustellen, die anwendbare Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Insbesondere dürfen die Werbebotschaften keine gewerblichen Schutzrechte Dritter, Urheber- und allgemeine Persönlichkeitsrechte Dritter sowie das geltende Wettbewerbsrecht verletzen und keine pornographischen, jugendgefährdenden, kriegsverherrlichenden, nationalsozialistischen, volksverhetzenden, zur Gewalt und zum Rassenhass aufstachelnden oder zu Straftaten anleitenden Inhalte enthalten oder entsprechende Waren oder Dienstleistungen bewerben. Nach Maßgabe dieser Ziffer 6.3.3 zeichnet adbrixx nicht für den Inhalt, die Gestaltung und die Veröffentlichung der Werbebotschaften von Partneragenturen verantwortlich. 

6.3.4 

Jede Agentur trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von Ihr für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Die Agentur hat adbrixx von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Vermittlung und Weiterleitung des Auftrags, solange er nicht rechtzeitig geändert oder storniert wird, gegen adbrixx erwachsen. 

6.3.5

Die Partneragentur verpflichtet sich, die digital zu übermittelnden Buchungsvorlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Sie ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neusten Stand zu entsprechen haben. Erlangt adbrixx Kenntnis von einer Schadensquelle der vorbezeichneten Art auf einer der Buchungsvorlagen wird adbrixx die Publisher anhalten, von dieser Datei keinen Gebrauch zu machen und die Datei, soweit zur Schadensvermeidung beziehungsweise Schadensbegrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlagen von adbrixx) erforderlich, löschen, ohne dass die Agentur in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. adbrixx behält sich vor, die Agentur auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch die Agentur infiltrierte Schadensquellen der adbrixx GmbH Schäden entstanden sind.

 

6.4 Zahlungsbedingungen der Partneragenturen

6.4.1

Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus allen in einer Schaltung gebuchten Belegungseinheiten. Er wird gemäß der unter 6.4.2 aufgeführten Regelungen fällig und kann über die im Rahmen der Buchung angebotenen Zahlungswege beglichen werden. Anschließend verwaltet adbrixx den Betrag treuhändisch, bis die gebuchten Medialeistungen wie im Auftrag festgehalten erbracht worden sind und bezahlt erst nach Vorlage des Belegexemplars (vgl. Ziff. 5.5.4 f) den jeweiligen Publisher. Die Regelung 2.6 dieser AGB bleibt unberührt.

6.4.2 

adbrixx rechnet die von Agenturen erstellten Aufträge wie folgt ab:

a. Für Erscheinungstermine, die innerhalb von zehn (10) Kalenderwochen nach dem Buchungstermin liegen, ist der volle Betrag der jeweiligen Rechnungspositionen sofort fällig;

b. Für Erscheinungstermine die später als zehn (10) Kalenderwochen nach dem Buchungsdatum liegen, wird mit Erstellung der Aufträge zunächst lediglich eine Vorauszahlung i.H.v. 30% der jeweiligen Rechnungspositionen sofort fällig. Der Restbetrag ist jeweils am 15. des Vormonats für die jeweiligen im Folgemonat tatsächlich anfallenden Erscheinungstermine, unter anteiliger Anrechnung der Vorauszahlung, an adbrixx zu zahlen.

c. Sollten einzelne Buchungen nicht zu Stande kommen, wird der auf die jeweiligen Positionen fallende Anteil der Vorauszahlung nach Abschluss der Schaltung erstattet. 

6.4.3

adbrixx leitet erstellte Aufträge erst nach Eingang der gemäß Ziffer 6.4.2 fälligen Zahlungen an die Partnerverlage weiter. Anschließend prüfen die jeweiligen Verlage ihre Anzeigenaufträge. Die Annahme des Auftrags, Ablehnungen oder Fragen zu den Aufträgen erhalten die Agenturen als eMail direkt vom Verlag. Nach Abschluss der Kampagne erhalten die Partneragenturen eine detaillierte Endabrechnung. Evtl. Gutschriften werden auf das von ihnen angegebene Konto angewiesen.

6.4.4

Nach Abschluss des Geschäftsvorganges erstellt adbrixx für die Partneragentur eine Gesamtabrechnung über die Schaltung. Buchungen, die nicht realisiert werden konnten, werden auf das in den Stammdaten angegebene Konto der Agentur zurück überwiesen.

6.4.5

Guthaben, die sich aus der Vorkasse oder der Differenz zwischen Zahlungseingang und Abrechnungsdatum ergeben, begründen keinen Anspruch auf Verzinsung. 

 

7. Rechte und Pflichten von adbrixx

7.1

adbrixx bemüht sich nach Kräften um die Vermittlung von Werbeflächen und den Abschluss von Buchungsverträgen zwischen den Publishern und den Partneragenturen. adbrixx übernimmt jedoch keine Gewähr für den Erfolg ihrer Vermittlungsbemühungen. adbrixx ist hinsichtlich der Vermittlung von Buchungsverträgen von dem Verbot des § 181 BGB befreit.

7.2

adbrixx ermöglicht es dem Publisher, über die adbrixx-Plattform seine Werbeflächen oder Medialeistungen zu vermarkten. Die adbrixx-Plattform und die Vermittlungsleistungen sind von adbrixx zu 97 Prozent bezogen auf das Jahr (24 Stunden täglich) verfügbar zu halten. Außer Betracht bleiben dabei Ausfälle, die von adbrixx nicht zu vertreten sind, sowie geplante Unterbrechungen für Wartungsarbeiten und Hardware-Modifikationen.

7.3

adbrixx verpflichtet sich gegenüber den Partnern die angewiesenen, eingezogenen oder anderweitig verwalteten Beträge treuhändisch zu verwalten; d.h diese Beträge sind Sondervermögen, die nicht einer eventuellen Insolvenzmasse der adbrixx GmbH zugeschlagen werden.

7.4

adbrixx ist verpflichtet Aufträge nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns innerhalb der jeweils gültigen Fristen abzurechnen.

7.5

adbrixx liefert auf Wunsch einen Nachweis über die Schaltung der Werbebotschaft, bspw. Belegexemplar. Je nach Art und Umfang der Schaltung werden Ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung über die Medialeistung.

7.6 Allgemeines

adbrixx behält sich das Recht vor, nicht vollständig durchgeführte Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.

7.7

adbrixx kann einen Partner von der Nutzung der Dienste ausschließen, wenn dieser:

a. den Account überträgt,
b. falsche Daten angegeben,
c. andere Partner geschädigt oder
d. Leistungen von adbrixx missbraucht hat, bspw. indem Informationen über das adbrixx System abgerufen wurden aber das System zur Buchung nicht genutzt wurde. 
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

7.8

Agenturen und Publishern ist es verboten, die Gebührenstruktur von adbrixx zu umgehen.

7.9

adbrixx behält sich vor, für die Löschung von Daten wegen eines Verstosses gegen diese AGB eine Aufwandspauschale zu berechnen.

7.10

adbrixx kann die Gebühren, Provisionen und Abrechnungsmodelle jederzeit ändern. Diese Änderungen werden den Publishern und Agenturen rechtzeitig vor dem Inkrafttreten auf der adbrixx-Website mitgeteilt. 

 

8. Haftung, Freistellung

8.1

adbrixx haftet nur für Schäden, die von adbrixx oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Darüber hinaus haftet adbrixx auch für solche Schäden, die adbrixx oder ihre Erfüllungsgehilfen in Erfüllung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflichten) verursacht haben.

8.2

Im Falle grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die weder gesetzliche Vertreter noch leitende Angestellte von adbrixx sind, sowie im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von adbrixx auf den hieraus resultierenden typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; insbes. haftet adbrixx nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Publishers oder der Agentur.

8.3

Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt für sämtliche Schadensersatzansprüche des Publishers und der Agentur, außer in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage.

8.4

Für den Fall, dass adbrixx von Dritten für Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, für die ein Publisher oder eine Partneragentur verantwortlich ist, ist adbrixx berechtigt, die mit einer außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung verbundenen Kosten von dem für die Rechtsverletzung verantwortlichen ersetzt zu verlangen. 

 

9. Geheimhaltung, Datenschutz

9.1

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Daten der jeweils anderen Partei, einschließlich Informationen über Geschäftsmethoden und Kunden der anderen Partei, sowie den Inhalt dieses Vertrages geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke dieses Vertrages zu nutzen.

9.2

adbrixx ist berechtigt, Publisher und Agenturen zu Marketingzwecken als Referenz für die adbrixx-Plattform zu nennen.

9.3

adbrixx weist gemäß §33 Abs.1 BDSG darauf hin, dass die Nutzerdaten der Kunden in maschinenlesbarer Form gespeichert werden und im Rahmen interner Abrechnungs- und Auswertungsverfahren verarbeitet werden. Sämtliche datenschutzrechtliche Bestimmungen werden strengstens eingehalten. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

9.4

Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung der Daten die Bestimmungen der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.

9.5

Informationen, die adbrixx von Publishern oder Agenturen erhält, können von adbrixx auf anonymisierter Basis ausgewertet und genutzt werden. Profildaten können von adbrixx gesondert ausgewertet und genutzt werden. Die Daten werden auch genutzt, um die Plattform zu verbessern, einem Missbrauch der Website vorzubeugen oder ihn zu entdecken oder Dritten die Durchführung technischer, buchhalterischer oder anderer Dienstleistungen zu ermöglichen. 

 

10. Definitionen

10.1

Publisher im Sinne dieser AGB ist jeder, der über die adbrixx Plattform ein Medium anbietet, über das Werbebotschaften und Werbeinformationen (Werbung) verbreitet werden können.

10.2

Agentur im Sinne dieser AGB ist jeder, der über die adbrixx Plattform Werbung veröffentlicht.

10.3

Ein Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen Publisher und Partneragentur über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel in einem Titel.

10.4

Unter Medialeistung im Sinne dieser AGB versteht man die Transportleistung der Werbebotschaft des einzelnen Mediums.

10.5

Titel sind Belegungseinheiten, in/auf denen Werbebotschaften veröffentlicht werden. Publisher bieten Titel zur Buchung durch die Agentur an. Mehrere Buchungen können in einer Kampagne zusammengefasst werden. 

 

11. Urheberrechte und ähnliche Rechte

11.1

Die Internetseiten der adbrixx GmbH sind urheberrechtlich geschützt.

11.2

Die Seiten dürfen nur in der durch die adbrixx GmbH vorgesehenen Weise genutzt werden. Insbesondere darf die Datenbank nur mit einem Webbrowser über die URL www.adbrixx.com abgerufen werden. Die dort enthaltenen Informationen dürfen nicht vervielfältigt werden. Alle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf der Seite der adbrixx GmbH dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Scipts und Programmroutinen, welche Eigenentwicklungen der adbrixx GmbH sind oder von dieser aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne deren Einverständnis kopiert oder anderweitig genutzt werden.

11.3

Jede nicht in Ziff. 11.2 ausdrücklich zugelassene Nutzung muss von der adbrixx GmbH ausdrücklich schriftlich gegenüber dem jeweiligen Antragsteller genehmigt werden. 

 

12. Schlussbestimmungen

12.1

Für alle Vorgänge, Abläufe und technischen Prozesse, die auf der adbrixx-Plattform stattfinden, gelten ausschließlich die AGB der adbrixx GmbH. Hinsichtlich der Ausführung von Anzeigenaufträgen bleiben die AGB der jeweiligen Verlagspartner unberührt und sind für die jeweiligen Anzeigenaufträge ausschlaggebend.

12.2

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. adbrixx verpflichtet sich ab Kenntnis, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

12.3

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist.